Entsorgungsfachbetrieb
Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb wird in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) definiert. Demnach dürfen nur qualifizierte Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Entsorgungsfachbetriebe werden. So muss der Betrieb u.a. gewerbsmäßig Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln und makeln, dabei in der Lage sein, dies selbstständig auf Grund seiner organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung wahrzunehmen und die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen erfüllen.
Alle diese Voraussetzungen erfüllt die Firma Freimuth Abbruch & Recycling GmbH und wurde somit im Jahr 2002 als Entsorgungsfachbetrieb qualifiziert. Das Zertifikat ist transparent in der bundesweiten Übersicht der zertifizierten und behördlich anerkannten Fachbetrieberegister unter https://fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/ gelistet.
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