Freimuth Unternehmensgruppe
Zentrale
Am Kanal 1
21782 Bülkau
Tel.: +49 (0)47 54 / 83 50
Fax: +49 (0)47 54 / 83 52 00
E-Mail: info[at]freimuth-abbruch.de
Entsorgungsfachbetrieb
Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb wird in §2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung definiert. Demnach dürfen nur qualifizierte Betriebe, die bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, Entsorgungsfachbetriebe werden.
So muss der Betrieb u.a. gewerbsmäßig Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen, dabei in der Lage sein, dies selbstständig auf Grund seiner organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung wahrzunehmen und die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen erfüllen.
Alle diese Vorraussetzungen erfüllt die Firma Freimuth Abbruch & Recycling GmbH und wurde somit im Jahr 2002 als Entsorgungsfachbetrieb qualifiziert.






